02.03.2020 Vergleich im Musterverfahren gegen VW – Kläger haben die Wahl

Nachdem VW sich jahrelang geweigert hatte den Geschädigten des Abgasskandal eine Entschädigung zu zahlen, sollen Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage nun doch – je nach Einzelfall – eine Summe zwischen 1350 und 6257 Euro erhalten. Insgesamt will VW 830 Millionen Euro an Entschädigung zahlen. Auf diesen außergerichtlichen Vergleich haben sich der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) und VW am 28. Februar 2020 doch noch geeinigt.

VW will nun ab dem 20. März die betroffenen Kläger über das Vergleichsangebot unterrichten. Diese müssen sich dann bis zum 20. April entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wollen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. Sie können das Angebot auch ablehnen und ihre Schadensersatzansprüche bis zum 20. Oktober individuell einklagen.

Für viele Verbraucher stellt sich natürlich die Frage, ob das Angebot finanziell angemessen ist. Das hängt bei Angeboten zwischen 1350 und 6257 Euro je nach Modell und Alter des Fahrzeugs vom Einzelfall ab. Es ist aber davon auszugehen, dass eine ganze Reihe von Verbrauchern das Angebot enttäuschend findet und sich mehr erhofft hatte. In vielen Fällen dürfte für den Verbraucher auch tatsächlich mehr zu holen sein.

Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass VW den Vergleich nun möglichst schnell abwickeln möchte und Verbraucher sich bis zum 20. April entscheiden müssen, ob die das Angebot annehmen. Hintergrund für die Eile könnte sein, dass der BGH am 5. Mai zum Abgasskandal verhandeln wird. Bei einem verbraucherfreundlichen Urteil könnte für die Geschädigten im Dieselskandal deutlich mehr herausspringen. So besteht die realistische Möglichkeit, dass der BGH Volkswagen den Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung abspricht. Dann bliebe für den einzelnen Verbraucher natürlich eine deutlich höhere Summe hängen als in dem Vergleich.

Obwohl sich rund 450.000 Verbraucher der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, stellt sich viele von ihnen die Frage ob sie den Vergleich annehmen sollen, überhaupt nicht. Denn der Vergleich soll nur etwa 260.000 Kläger erfassen. Die restlichen fast 200.000 Kläger sollen durch den Vergleich nicht einen Cent erhalten, weil ihre Klage nicht ins enge Raster der Musterklage passt. Das kann u.a. daran liegen, dass sie zum Zeitpunkt des Autokaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder das Fahrzeug erst nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben.

Diese Kläger können natürlich dennoch Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings können sie dabei nicht mehr auf das Musterverfahren hoffen, sondern müssen ihre Ansprüche in einer Einzelklage geltend machen. Das ist noch bis zum 20. Oktober 2020 möglich. Auch sie haben gute Aussichten auf Schadensersatz. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte haben bundesweit inzwischen entschieden, dass VW sich aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Die Kanzlei Dr. Späth und Partner hat schon zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal erfolgreich vertreten.

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