Millionen von Dieselfahrzeugen sind vom Abgasskandal betroffen. Die geschädigten Autokäufer haben entsprechend Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt für VW-Kunden genauso wie für Käufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen Audi, Porsche oder Mercedes. Obwohl die Aussichten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, in der Regel sehr gut stehen, scheuen sich viele geschädigte Autokäufer, ihre Rechte geltend zu machen. Grund: Sie haben keine Rechtschutzversicherung und wollen das Prozesskosten-Risiko nicht trag
Klagen ohne Kostenrisiko
Rechtanwalt Dr. Späth kennt die Probleme und arbeitet deshalb mit einen Prozesskostenfinanzierer zusammen. „So können die geschädigten Autokäufer ohne Kostenrisiko auf Schadenersatz klagen. Im Erfolgsfall erhält der Prozesskostenfinanzierer einen Teil der Summe. Dennoch lohnt sich die Klage fast immer“, erklärt der im Abgasskandal erfahrene Rechtsanwalt Dr. Späth.
Beste Chancen bei TDI-6-Zylinder
Der Abgasskandal hat mit Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 seinen Anfang genommen aber noch lange nicht sein Ende gefunden. Auch bei den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr, die von der Konzerntochter Audi hergestellt werden, wurden unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Die Motoren werden in einer Reihe von Audi-Modellen verwendet, aber auch in den Porsche-SUVs Cayenne und Macan oder im VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für viele Modelle einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Dr. Späth: „Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen sehr gute Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen, wie eine Reihe von Urteilen zeigt.“
Gute Chancen mit KBA-Rückruf
Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des EA 189 und wird u.a. in Fahrzeugen der Marken VW und Audi bei Dieselfahrzeugen bis zwei Liter Hubraum verwendet. Auch hier haben Gerichte bereits entschieden, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile wächst auch bei diesen Fahrzeugen und es lohnt sich Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Der Dieselskandal betrifft nicht nur VW. Auch zahlreiche Mercedes-Fahrzeuge wurden wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen oder einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems vom KBA zurückgerufen.
Abschaltvorrichtungen bei Daimler
Bei Daimler geht es um unterschiedliche Funktionen, die als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet werden können. In den Fokus ist dabei insbesondere die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung geraten. Daimler wurde inzwischen von diversen Gerichten im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt, u.a. auch von den Oberlandesgerichten Köln und Naumburg
Von VW bis Porsche, von Audi bis Mercedes bestehen im Abgasskandal gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Ab einen Streitwert von ca. 20.000 Euro lohnt es sich, die Ansprüche mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers durchzusetzen. Ein Beispiel:
Rechenbeispiel Prozesskostenfinanzierung
Der Verbraucher hat einen Audi A6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 für 69.000 Euro gekauft und ist 120.000 Kilometer mit dem Auto gefahren. Das Modell ist von einem Rückruf des KBA getroffen. Der Schadenersatz würde sich abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer auf rund 37.000 Euro belaufen. Davon gingen z.B. 20 Prozent also ca. 7.000 Euro an den Prozesskostenfinanzierer. Für den Kläger blieben rund 30.000 Euro. Bei einem Weiterverkauf des Autos würde der Kläger nach derzeitigem Stand etwa 25.000 Euro erzielen – durch die Schadenersatzklage würde er also deutlich mehr bekommen.
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