10.11.2021: Musterfeststellungsverfahren im Mercedes Abgasskandal – Anmeldung im Klageregister

Betroffene Mercedes-Halter können sich im Abgasskandal ab sofort an der Musterfeststellungsklage gegen Daimler beteiligen. Das OLG Stuttgart hat am 3. November 2021 die Klage des Bundesverbands des Verbraucherzentrale zugelassen; das Klageregister ist eröffnet.

Nicht nur VW hat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, auch die Daimler AG steckt tief im Dieselskandal. Seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt für zahlreiche Mercedes-Dieselfahrzeuge Rückrufe wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Anders als VW im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 bestreitet Daimler jedoch, dass es sich bei den Funktionen, die das KBA beanstandet hat, um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt.

Das sieht nicht nur das KBA, sondern auch zahlreiche Gerichte anders, die Daimler im Abgasskandal inzwischen zu Schadenersatz verurteilt hat. Die Verbraucherzentrale will nun für mehr Klarheit sorgen und hat eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. Die Klage umfasst allerdings bei weitem nicht alle Mercedes-Modelle, für die das KBA einen Rückruf angeordnet hat, sondern insgesamt nur etwa 50.000 Fahrzeuge der Baureihen GLC und GLK. Konkret geht es um folgende Modelle, die vom KBA zurückgerufen wurden:

•    GLC 220 d 4Matic
•    GLC 250 d 4Matic
•    GLK 200 CDI
•    GLK 220 CDI
•    GLK 220 CDI 4Matic
•    GLK 220 BlueTec (4Matic)
•    GLK 250 BlueTec (4Matic).

Das OLG Stuttgart soll in dem Musterverfahren nun klären, ob Daimler bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Betroffene Mercedes-Halter können sich durch Eintrag ins Klageregister auf der Webseite des Bundesamts für Justiz ohne Prozesskostenrisiko an der Klage beteiligen und ihre Schadenersatzansprüche verfolgen. Zudem wird die Verjährung ihrer Ansprüche durch die Teilnahme gehemmt.

Sollte das OLG Stuttgart entscheiden, dass Daimler sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, erhalten die Teilnehmer an der Musterklage allerdings nicht automatisch Schadenersatz. Sie müssen ihren persönlichen Anspruch anschließend immer noch im Wege einer Einzelklage geltend machen. Es kann also dauern, bis die Verbraucher tatsächlich eine Entschädigung erhalten.

Sollte das OLG jedoch entscheiden, dass Daimler keinen Schadenersatz leisten muss, ist auch dieses Urteil für die Teilnehmer bindend. Sie können anschließend keine Schadenersatzansprüche mit einer Individualklage geltend machen.

Zumindest für betroffene Mercedes-Käufer mit einer Rechtschutzversicherung kann es daher in vielen Fällen sinnvoller sein, den Schadenersatzanspruch im Wege einer Einzelklage geltend zu machen. Sie führt schneller zum Ziel und kann auch zu einem höheren Schadenersatzanspruch führen.

Der Weg Schadenersatzansprüche gegen Daimler geltend zu machen, steht auch Mercedes-Käufern offen, deren Fahrzeug nicht von der Musterfeststellungsklage erfasst ist. Auch hier bestehen gute Erfolgsaussichten.

Die Kanzlei Dr. Späth und Partner ist erfahren im Mercedes-Dieselskandal und steht Geschädigten für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung. Gerne helfen Rechtsanwalt Dr. Späth und Partner auch bei der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage im Klageregister.

Mehr Informationen: https://www.dieselskandal-rechtsanwalt.de/daimler-dieselskandal-2

 

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