Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin hat am 25. Juli 2019 ihre erste Klage gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem VW-Modell „T 6“ eingereicht. Hintergrund ist die Feststellung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), dass es beim T 6 zu einer Überschreitung der zulässigen Euro-6-Grenzwerte für Stickoxid kommt. Grund dafür sei ein fehlerhafter Regenerationsfaktor: Während der Regeneration des Dieselpartikelfilters soll die Beimischung von „AdBlue“ abgeschaltet werden, was nach unserer Ansicht eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und zu einer Überschreitung der zulässigen Stickoxid-Werte in den Abgasen führt.
Volkswagen hatte im Rahmen eines Verfahrens vor dem LG Wuppertal im März 2019 eingeräumt, dass der Motor EA 288 auch über ein so genanntes „Thermofenster“ verfügt, das aber nach europäischem Recht unzulässig und mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen gleichzusetzen sein dürfte. Demnach könnten gleich zwei rechtswidrige Funktionen vorliegen, obwohl man eigentlich davon ausgehen sollte, dass sich Volkswagen nach dem ersten Dieselskandal im Jahr 2015, der den Motor EA 189 betraf, zukünftig rechtskonform verhalten würde.
Für das VW-Modell T6 hat inzwischen ein verbindlicher Rückruf (23Z7) begonnen. Halter eines T 6 aus einem bestimmten Produktionszeitraum haben in den letzten Wochen Post von Volkswagen erhalten und werden aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen. Danach könne es, so Volkswagen, zu einem Mehrverbrauch an „AdBlue“ kommen – ein Hinweis darauf, dass die Beimischung von „AdBlue“ derzeit unzulässig gedrosselt sein könnte.
Wie auch schon beim EA 189 kann ein Software-Update aber auch Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und Geräuschemissionen haben oder zu verstopften Dieselpartikelfilter führen. Außerdem droht ein immenser Wertverlust, so dass sich die Betroffenen überlegen sollten, statt ihre Werkstatt lieber einen sachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, um kaufvertragliche Ansprüche prüfen zu lassen. Es könnte die Möglichkeit bestehen, die Rückabwicklung des Kaufvertrages, Neulieferung oder Schadensersatz zu verlangen.
Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner vertreten seit Mitte 2017 Besitzer von Daimler-, Volkswagen- und Audi-Fahrzeugen und konnten bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos.