Das Landgericht Flensburg hat in einer wegweisenden Entscheidung die Daimler AG im Zusammenhang mit illegalen Abschalteinrichtungen zum Schadensersatz verurteilt. Die von unserer Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertretene Klägerin erhält Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die seit Kauf gefahrenen Kilometer. Das Urteil vom 18.04.2019 (Az. 3 O 48/18) ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verurteilung erfolgt im Zusammenhang mit einem Mercedes-Benz C 250 BlueTec, Euro-6-Norm, Baujahr 2014, der (noch) keinem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes unterliegt. Nach Überzeugung des Gerichts enthält der Motor OM 651 DE 22 LA Funktionen, die als rechtswidrige Abschalteinrichtungen einzustufen sind. Damit hat die beklagte Herstellerin die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und schuldet gemäß § 826 BGB Schadensersatz.
Das Landgericht geht davon aus, dass die Stickoxid-Reinigung der Abgase im Bereich der Abgasrückführung (AGR-System) abhängig von der Außentemperatur gesteuert wird und bei niedrigeren Temperaturen weniger effizient arbeitet – in vollem Umfang nur bei Temperaturen, wie sie auf dem Prüfstand herrschen (20 bis 22 Grad). Bereits bei einer Außentemperatur von 17 Grad und niedriger sei die Abgasrückführung deutlich reduziert, was bei deutschen Jahresdurchschnittstemperaturen (um die 9 Grad) einen Dauerzustand bedeute, der nicht gerechtfertigt ist und keinen Ausnahmetatbestand der entsprechenden Europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 erfüllt. Die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte werden im realen Straßenbetrieb daher dauerhaft nicht eingehalten.
Unsere von „Finanztipp“ empfohlene Berliner Kanzlei, die hunderte Mercedes-Kunden berät, seit Ende 2017 mehr als 60 Klagen gegen die Daimler AG führt und derzeit nahezu täglich neue Mandate annimmt, ist hocherfreut über dieses wegweisende und notwendige Urteil, da sich in der Rechtsprechung – nach ersten Urteilen des Landgerichts Stuttgart vom 17.01.2019 – nun die Erkenntnis durchzusetzen scheint, dass nicht nur Volkswagen, sondern auch Daimler die Autokäufer flächendeckend, systematisch und bewusst getäuscht hat und dass es insofern auch nicht darauf ankommt, ob die betroffenen Fahrzeuge einem von Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf unterliegen oder nicht. Wir sind zuversichtlich, dass sich weitere Gerichte dieser Erkenntnis anschließen werden und die Chancen für betroffene Mercedes-Fahrer steigen, eine Rückabwicklung der Kaufverträge zu erzwingen. Nachdem sich Daimler permanent neuen Betrugsvorwürfen ausgesetzt sieht – zuletzt im Zusammenhang mit dem Model GLK 220 CDI – wird die Luft nun auch zivilrechtlich dünner.