08.03.2020 Rückruf für diverse Audi-Modelle unter dem Code 23X6

Der Abgasskandal bei Audi beschränkt sich nicht auf Fahrzeuge mit kleineren Dieselmotoren, sondern hat längst auch die großvolumigeren Modelle mit 3-Liter-Motor erfasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat diverse Rückrufe wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet und unter dem Rückruf-Code 23X6 beordert Audi die Fahrzeuge in die Werkstatt, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Zuletzt veröffentlichte das KBA am 21. Februar 2020 den Rückruf für den Audi A6 und A7 der Baujahre 2010 bis 2015. Von dem Rückruf sind weltweit nach Angaben des KBA rund 38.000 Fahrzeuge betroffen, von denen etwa 21.500 in Deutschland zugelassen sind. Auch bei diesen Modellen des Audi A6 und A7 muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

Schon im Dezember 2019 veröffentlichte das KBA den Rückruf für Modelle des Audi A4, A8 und Q7 mit 3-Liter-Motor bzw. 4,2-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 6. Hier sind insgesamt rund 9700 Fahrzeuge und davon ca. 6200 in Deutschland betroffen.

Den Rückruf für Modelle des Audi A4, A5, A6 und A7 mit 3-Liter-TDI-Motor der Abgasnorm Euro 6 der Baujahre 2011 bis 2016 machte das KBA im Oktober 2019 öffentlich. Hier sind weltweit nach Angaben der Behörde knapp 12.000 Fahrzeuge betroffen und davon rund 8000 in Deutschland. Auch hier muss wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung des Abgaskontrollsystems ein Software-Update aufgespielt werden.

Unter dem gleichen Rückruf-Code 23X6 veröffentlichte das KBA auch den Rückruf für Modelle des Audi A7 und A8 mit 3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2009 bis 2014 zurück. Offiziell wird in dem Rückruf allerdings nicht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung, sondern von einer „Konformitätsabweichung Antriebssteuerungssoftware“ gesprochen. Auffällig ist jedoch, dass der Rückruf unter dem gleichen Code geführt wird.

Auf die betroffenen Audi-Kunden kommt nun ein Update mit ungewissen Folgen für den Motor, z.B. auf seinen Verbrauch, Leistungsfähigkeit oder Verschleiß zu. Gleichzeitig setzt sich der Wertverlust der Fahrzeuge fort.

Die geschädigten Verbraucher müssen sich allerdings nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Der BGH hat Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und geschädigte Kunden Anspruch auf Ersatz haben. Zudem haben verschiedene Gerichte auch beim größeren 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 inzwischen entschieden, dass die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

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