Audi kommt beim Thema Abgasskandal nicht zur Ruhe:
Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. wwww.zeitonline.de vom 08.05.2018) prüft das Kraftfahrt-Bundesamt offenbar, ob Audi beim A6 mit einer bislang unbekannten Software das Abgassystem manipuliert hat.
So soll vom KBA eine amtliche Anhörung wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Audi V6TDI-Fahrzeugen der Modelle A6/A7 eingeleitet worden sein.
Damit könnten bei Audi mit den weiteren im Verdacht stehenden Modellen A4, A5 A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, TT bereits ca. 900.000 – ca. 2 Mio. Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sein.
Damit sollten Sie als Besitzer eines der obigen Fahrzeuge nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB keine wertvolle Zeit verlieren, um ihre möglichen Ansprüche zu prüfen.
Diese könnten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, von einem Rückgabeanspruch über einen Minderwert bei einer eventuellen Wertminderung,
bis hin zum Widerruf einer Autofinanzierung reichen und teilweise entweder auf Gewährleistungsansprüche und/oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung gestützt werden.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sollten Sie auch nicht oder nicht nur auf ein sog. “Software-Update”, das teilweise angeboten wird, vertrauen, denn dadurch kann es unter Umständen z.B. zu einer schlechteren Leistung oder gar geringeren Haltbarkeit des Motors kommen oder die Beweismöglichkeiten für die Abgasmanipulation könnten hiermit sogar verschlechtert werden. Gerichte haben auch kürzlich entschieden, dass Kunden z.B. bei einem Software-Update trotzdem ihre Rechte auf Gewährleistung nicht verlieren.
Allerdings sollten Sie als betroffener Audi-Kunde nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schnell handeln, denn bereits zum Jahresende 2018 oder sogar früher könnten Ihre möglichen Ansprüche verjähren.
Während Ansprüche von Audi-Fahrern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zum Jahresende 2018 verjähren könnten, drohen eventuelle Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Händler oftmals schon früher zu verjähren.
Grundsätzlich verjähren diese Gewährleistungsansprüche innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf. Da diverse Audi-Modelle noch 2016 verkauft wurden, könnten hier also teilweise noch erfolgreich Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, und diese Chance sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch genutzt werden, weil sich eventuelle Gewährleistungsansprüche teilweise leichter beweisen und durchsetzen lassen als Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Wie gesagt, könnte bei den 2016 gekauften Modellen aber im Jahr 2018 taggenau, und somit bereits, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, in einigen Wochen oder Monaten Verjährung einzutreten drohen.
Zögern Sie daher nicht, uns umgehend zu kontaktieren, sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne für Sie eine kostenlose und unverbindliche Kostenschutzanfrage an diese.