12.06.2018 – Verbotene Abschalteinrichtungen: Daimler AG muss über 770.000 Fahrzeuge zurückrufen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat weitere Beweise für die Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen gefunden. Nach einem Bericht der WELT vom 11.06.2018 wurden inzwischen fünf unzulässige Abschaltfunktionen identifiziert. Dies betrifft den Großteil der neuen Diesel-Flotte der Euro-6-Norm. Nach einem Bericht der BILD-Zeitung ist unter anderem der C 220 d betroffen.

Ob sich diese Abschalteinrichtungen auf die Harnstoff-Funktionen („AdBlue“) beziehen oder auf das SCR-Abgasreinigungssystem, ist den Berichten nicht eindeutig zu entnehmen. Allerdings wurde festgestellt, dass sich der Wirkungsgrad der Abgasreinigung ohne erkennbaren Grund nach Ausstoß von 17,6 Gramm Stickoxid drastisch verschlechtere. Bei einer anderen Softwarefunktion wechselt die Motorsteuerung nach 1.200 Sekunden (bei neueren Modellen nach 2.000 Sekunden) in den schmutzigen Modus, das entspricht in etwa der Dauer einer Prüfstandfahrt im „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ von 1.180 Sekunden.

Nach Informationen des „Handelsblatts“ vom 11.06.2018 müssen daher europaweit ca. 774.000 Fahrzeuge der Modelle Vito, C-Klasse und GLC zurückgerufen und umgerüstet werden. Der Bund wird unverzüglich einen amtlichen Rückruf von deutschlandweit 238.000 Fahrzeugen anordnen. Daimler will Widerspruch gegen den Rückruf einlegen, wird aber die beanstandeten Applikationen in der Motorsteuerung entfernen.

Bereits am 24.05.2018 war bekannt geworden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf des Diesel-Modells „Mercedes-Benz Vito 1,6-Liter“ der Euro-6-Norm angeordnet hat – wegen Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen. Die Vorwürfe beschränkten sich allerdings nicht auf den Vito: auch die Baureihen C-Klasse und G-Klasse sollten auf Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen geprüft werden. Bundesverkehrsminister Scheuer hatte das Bundesamt angewiesen, entsprechenden Verdachtsmomenten unverzüglich nachzugehen. Dieser Verdacht hat sich nun offenbar erhärtet.

Die von Daimler eingeräumten „Anpassungen an Betriebsbedingungen“ sind nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte nichts anderes als „Abschalteinrichtungen“, die nach den zugrunde liegenden europäischen Bestimmungen verboten sind, auch wenn sie angeblich zum „Bauteilschutz“ verwendet werden.

Nach Auffassung von Dr. Späth & Partner und analog zum Dieselskandal Volkswagen stellt die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers dar, die zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller führt, aber auch einen Sachmangel begründet und Ansprüche gegen den Verkäufer auslöst, sofern noch keine Verjährung (in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs) eingetreten ist.

Geschädigte Besitzer von Daimler-Fahrzeugen sollten sich so schnell wie möglich bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte melden und im ersten Schritt prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Daimler AG übernimmt. Nach den jüngsten Entwicklungen sehen wir bessere Chancen denn je, Schadensersatz zu erstreiten oder sogar die Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen zu können.

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