13.03.2019: Dieselskandal – BGH stärkt Rechte Betroffener

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechtsposition von Käufern manipulierter Dieselfahrzeuge. Erstmalig hat sich der BGH mit einem Aufsehen erregenden Hinweisbeschluss, der am 26.02.2019 veröffentlicht wurde Az. VIII ZR 225/17), zur Frage eines Sachmangels bei VW-Fahrzeugen geäußert.

In diesem Beschluss hat der Senat die Parteien auf seine vorläufige Rechtsauffassung hingewiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte.

Zudem hat der Senat die Parteien auf seine vorläufige Einschätzung hingewiesen, dass die Auffassung des Berufungsgerichts rechtsfehlerhaft sein könnte, die vom Käufer geforderte Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs sei unmöglich, weil der Kläger ein Fahrzeug der ersten Generation der betreffenden Serie erworben habe, diese aber nicht mehr hergestellt werde und ein solches Modell auch nicht mehr beschafft werden könne. Denn im Hinblick auf den Inhalt der vom Verkäufer vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht dürfte – anders als noch das OLG Bamberg gemeint hat – ein mit einem nachträglichen Modellwechsel einhergehender mehr oder weniger großer Änderungsumfang für die Interessenlage des Verkäufers in der Regel ohne Belang sein. Vielmehr dürfte es – nicht anders als sei das betreffende Modell noch lieferbar – im Wesentlichen auf die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten ankommen. Dies führe jedoch nicht zur Unmöglichkeit der Leistung.

Ausgehend von diesen höchstrichterlichen Hinweisen sollten Käufer von Dieselfahrzeugen auch anderer Hersteller, u.a. Daimler, ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und gegen Hersteller oder Verkäufer vorgehen. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin, helfen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls.

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