Der Dieselskandal Daimler ist unverändert aktuell. Wie berichtet, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt in einer Vielzahl von Diesel-Fahrzeugen der Euro-6-Norm unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden, die Daimler nun beseitigen muss. Die Liste der betroffenen Fahrzeuge kann unter diesem Link abgerufen werden:
Halter anderer, auf dieser Liste nicht aufgeführter Fahrzeuge fragen sich nun, ob sie dennoch betroffen sind. Klar ist einerseits, dass es für andere, überwiegend ältere Modelle der Euro-5-Norm keinen Rückruf gibt – noch nicht jedenfalls. Denn andererseits fragt sich, warum beispielsweise das Fahrzeug Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC BlueEfficiency der Euro-5-Norm nicht von dem aktuellen Rückruf betroffen ist, wohl aber das Fahrzeug GLK 220 BlueTec 4MATIC der Euro-6-Norm. Hat das Kraftfahrt-Bundesamt bisher nur Fahrzeuge der Euro-6-Norm untersucht? Würde es auch in Fahrzeugen der Euro-5-Norm fündig werden?
Denn beide Modelle sind mit dem Dieselmotor OM 651 DE 22 LA ausgestattet, in beiden Fahrzeugen wird die Stickstoffreinigung (unter anderem) durch die SCR-Funktion bzw. mittels der Harnstofflösung „AdBlue“ vorgenommen, in beiden Fahrzeugen sind aus unserer Sicht zu kleine AdBlue-Tanks verbaut, so dass Daimler in den aktuellen Rückrufschreiben folgerichtig darauf hinweist, dass es – jedenfalls bei den zurückgerufenen und dann per Software-Update modifizierten Fahrzeugen – zu einem höheren Verbrauch von „AdBlue“ kommen wird (dessen Beimischung ja bislang abgeschaltet wurde, weshalb der Vorrat deutlich länger hielt als zukünftig).
Mit keinem Wort erklärt Daimler in den laufenden Verfahren, warum Fahrzeuge der Euro-6-Norm rechtswidrige Funktionen enthalten (oder solche, die das Kraftfahrt-Bundesamt für rechtswidrig hält), vergleichbare Fahrzeuge der Euro-5-Norm aber angeblich nicht. Hierzu können die betroffenen Halter naturgemäß nichts sagen, da Daimler die Fahrzeuge produziert hat und nicht sie. Aufschluss können Sachverständigengutachten bringen, die von den Landgerichten angeordnet werden können und in zahlreichen von uns geführten Verfahren auch schon angeordnet wurden.
Konkret wirft unsere Kanzlei Daimler vor, die betroffenen Motoren – analog zu den bisherigen Erkenntnissen des KBA – dadurch manipuliert zu haben, dass
– die SCR-Katalysatoren (Harnstofffunktion „AdBlue“) und
– das AGR-System (Stickoxidreinigung durch Abgasrückführung)
teilweise oder ganz abgeschaltet werden, indem eine Software die Umgebungstemperatur, die Laufleistung, den Schadstoffausstoß und die Laufzeit erkennt.
Müssen betroffene Halter der Rückrufaufforderung nachkommen? Theoretisch droht sonst eine Stilllegung der Fahrzeuge bzw. der Entzug der Betriebserlaubnis. Ein solches Szenario stellt nach ganz überwiegender Rechtsprechung in Sachen Volkswagen einen Sach- und Rechtsmangel im Sinne des deutschen Kaufvertragsrechts dar, der die Käufer dazu berechtigt, Mangelansprüche gegen die Verkäufer geltend zu machen.
Die Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB, Berlin, geht schon seit Ende 2017 gegen die Daimler AG vor und hat bereits zahlreiche Schadensersatzklagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eingereicht. Daneben führen wir auch Klagen gegen die Verkäufer, da spätestens mit Beginn der Rückruf-Aktion klar ist, dass die betroffenen Fahrzeuge im kaufvertraglichen Sinne mangelhaft sind. Die Eigentümer können vom Kaufvertrag zurücktreten oder Neulieferung eines identischen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen, ausgestattet mit der neuen Motoren-Generation, die keine Abschalteinrichtungen beinhaltet.
Wir haben jahrelange Erfahrung mit Massenschäden sammeln können. Betroffene Besitzer von Diesel-Fahrzeugen sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen den Hersteller und/oder den Händler übernimmt. Unsere Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.