Die Betrugsvorwürfe gegen Daimler reißen nicht ab: Wie verschiedene Medien berichten, soll Daimler bei 60.000 Dieselfahrzeugen des Modells GLK 220 CDI (Produktionszeitraum 2012 bis 2015, Abgasnorm Euro 5) betrogen haben. Das Kraftfahrt-Bundesamt wirft dem Hersteller vor, eine Software verwendet zu haben, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert, dies allerdings nur auf dem Prüfstand. So blieben die Stickoxid-Werte dort auf einem geringeren Niveau, während diese Funktion im realen Straßenbetrieb deaktiviert werde und die zulässigen Grenzwerte (180 mg/km) deutlich überschritten werden.
Erstmalig betreffen die offiziellen Vorwürfe damit auch Euro-5-Fahrzeuge, während von dem bereits im Spätsommer 2018 angeordneten Rückruf ausschließlich Euro-6-Fahrzeuge betroffen waren.
Aufgrund dieser unzulässigen Abschalteinrichtungen eröffnete das Kraftfahrt-Bundesamt Anfang April ein förmliches Verfahren gegen Daimler und drohte einen Rückruf an, da der Konzern keine plausible Erklärung für diese Funktionen liefern könne.
Bezüglich der neuen Manipulationsvorwürfe reagierte Daimler in der bekannten Weise: Man prüfe die Vorwürfe, sichere die Zusammenarbeit mit den Behörden zu und sei in vollem Umfang kooperativ. Daimler bestreitet jedoch noch weitergehende Vorwürfe, die am Wochenende bekannt wurden, dass diese Funktionen mit einer freiwilligen Servicemaßnahme heimlich entfernt werden sollten.
Umweltverbände fordern nun empfindliche Strafen gegen Daimler, da anderenfalls ein Ende der Betrügereien nicht in Sicht sei. Man könne sich nicht des Eindrucks erwehren, dass Daimler weder Kraftfahrt-Bundesamt noch das Bundesverkehrsministerium ernst nimmt.
Betroffene Halter sollten die Vorwürfe zum Anlass nehmen, Schadensersatzklagen gegen Daimler einzureichen und die Rückabwicklung der Kaufverträge zu beanspruchen. Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner, Berlin, können kompetent und schnell helfen und bieten die notwendige Prozesserfahrung gegen die Daimler AG.