Seit dem 12. August bekommen Halter des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI (Produktionszeitraum 2012 bis 2015) Post von Daimler. Hierin werden sie aufgefordert, einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf nachzukommen. Die Halter stehen damit vor dem Dilemma, ein Software-Update aufspielen zu lassen, das möglicherweise zu noch nicht absehbaren negativen Auswirkungen wie Mehrverbrauch, Verstopfung von Abgasleitungen und Ventilen, Versottung und ähnlichem führen kann, oder aber die Zulassung zu verlieren. Denn Daimler weist konkret darauf hin, dass die Betriebsgenehmigung entzogen werden kann, sollten die Halter dem Rückruf nicht nachkommen.
Das KBA wirft dem Hersteller vor, eine Software verwendet zu haben, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert, dies allerdings nur auf dem Prüfstand. So blieben die Stickoxid-Werte dort auf einem geringeren Niveau, während diese Funktion im realen Straßenbetrieb deaktiviert werde und die zulässigen Grenzwerte (180 mg/km) deutlich überschritten werden.
Das KBA bewertet diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung und gab Daimler auf, die Software mit einem Update zu modifizieren. Die entsprechenden Updates sind inzwischen entwickelt, freigegeben und bereit zur Installation.
Rechtswidrige Abschalteinrichtungen stellen nach gefestigter Rechtsprechung einen Sachmangel dar, der Sie als Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln oder Neulieferung, also ein vergleichbares Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion, zu verlangen. Daneben – auch nach Ablauf der kaufvertraglichen Verjährungsfrist – könnten Ansprüche gegen die Daimler AG selbst wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist in der Regel ebenfalls auf Rückabwicklung des Vertrages gerichtet.
Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner, Berlin, können kompetent und schnell helfen und bieten die notwendige Prozesserfahrung gegen die Daimler AG. Unsere Kanzlei ist eine der ersten Kanzleien bundesweit, die überhaupt ein Urteil gegen Daimler erwirken konnte (LG Flensburg, Az. 3 O 48/18, Urteil vom 18.04.2019, noch nicht rechtskräftig).