Schon wieder muss Audi tausende Fahrzeuge zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt wirft dem Autohersteller erneut die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem vor. Betroffen sind Euro-5- und Euro-6-Modelle, quer durch alle Baureihen: A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, Q7 – die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Aktuell hat es die Modelle A6 und A7 der Euro-5-Norm erwischt. Außerdem sind zurzeit vor allem 3,0- und 4,2-Liter-Liter-Fahrzeuge (Euro 6) mit den Motoren EA 897 und EA 897 evo betroffen.
In diesen Audi-Modellen sind nach Auffassung des KBA unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die die Stickoxidreinigung im normalen Straßenbetrieb unterdrücken. So können diese Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhalten. Auf dem Prüfstand dagegen aktiviert eine Software die Abgasreinigung in vollem Umfang, so dass die Grenzwerte in Prüfsituationen, aber auch nur dann, eingehalten werden. Auf diese Weise konnten die Fahrzeuge die erforderliche Zulassung erhalten, die ihnen eigentlich nicht zusteht.
Nach Angaben von Audi soll es im Rahmen der Rückruf-Aktion mit der Installation eines Software-Updates erledigt sein – daran bestehen aber ernsthafte Zweifel. Die technischen Auswirkungen sind unklar und weitere Schäden – etwa am Abgasrückführungssystem – oder ein drastischer Mehrverbrauch nicht ausgeschlossen. Zudem fragt sich, warum es der Kunde dem Hersteller überlassen soll, die „Schummelei“ einfach zu beseitigen. Denn:
Nach Auffassung des BGH kann die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung erfüllen. Käufer haben dann Anspruch auf Schadensersatz in Form von Rückabwicklung des Kaufvertrages, also Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die selbst gefahrenen Kilometer) und Zinsen gegen Herausgabe des Fahrzeugs.
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