Der Stuttgarter Hersteller informiert darüber, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weitere Ermittlungen im Zusammenhang mit der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen im Dieselmotor OM 651 abgeschlossen hat. Wie schon nach den Enthüllungen im Juni zum Modell GLK 220 CDI 4MATIC, Produktionszeitraum 2012 bis 2015, befürchtet worden war, wurden die dort beanstandeten Funktionen auch in anderen Euro-5-Fahrzeugen verbaut, so dass das KBA die Daimler AG am 11. Oktober verpflichtete, eine „mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen“ zurückzurufen, darunter etwa 260.000 Sprinter.
Welche anderen Baureihen hiervon betroffen sind, ist nach Angaben des Herstellers noch nicht abschließend geklärt.
Unzulässige Abschalteinrichtungen stellen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs einen Sachmangel dar, der die Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist berechtigt, gegenüber dem Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten, ein mangelfreies Fahrzeug zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern. Außerdem kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen, der in der Regel auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet ist.
Betroffene Halter, die in den nächsten Wochen eine Aufforderung zur Installation eines Software-Updates erhalten, sollten sich umgehend sachkundig beraten lassen. Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner, die als eine der wenigen deutschen Kanzleien ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil gegen die Daimler AG erstreiten konnten (Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.04.2019, Az. 3 O 48/18), haben sich seit Mitte 2017 auf den Dieselskandal Daimler spezialisiert und beraten bereits hunderte geschädigte Käufer. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und eine Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.
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