25.05.2018 – Rückruf: KBA wirft Daimler Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen vor

Die Ereignisse im Dieselskandal Daimler überschlagen sich: Nachdem gerade erst das Landgericht Stuttgart die Auswertung des bereits 2017 sichergestellten Beweismaterials durch die Ermittlungsbehörden genehmigt hatte, geht es nun Schlag auf Schlag. Ganz aktuell meldet der SPIEGEL am 24.05.2018, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf des Diesel-Modells „Mercedes-Benz Vito 1,6-Liter“ der Euro-6-Norm angeordnet hat – wegen Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen.

Nach Rechtsauslegung der Behörde entspricht die spezifische Programmierung von zwei Funktionen in der Motorsteuerung des Fahrzeugs nicht den geltenden Vorschriften. Die Funktionen seien Teil eines komplexen Abgasreinigungssystems, das eine robuste Abgasreinigung bei unterschiedlichen Fahrbedingungen und über die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs sicherstellen solle.

Die Vorwürfe des KBA beschränken sich allerdings nicht auf den Vito: Wie am heutigen 25.05.2018 bekannt wurde, prüft das KBA nun auch die Baureihen C-Klasse und G-Klasse auf Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen („Tagesspiegel“ vom 25.05.2018). Hiervon wären 600.000 Fahrzeuge betroffen. Bundesverkehrsminister Scheuer hatte das KBA angewiesen, entsprechenden Verdachtsmomenten unverzüglich nachzugehen. Daimler bestreitet die Vorwürfe.

Das KBA bestätigt damit, was Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte der Daimler AG in zahlreichen seit Anfang 2018 geführten Prozessen vorwerfen: dass nämlich die von Daimler eingeräumten „Anpassungen an Betriebsbedingungen“ in Wahrheit nichts anderes als „Abschalteinrichtungen“ sind, die nach den zugrunde liegenden europäischen Bestimmungen verboten sind, auch wenn sie angeblich zum „Bauteilschutz“ verwendet werden.

Schritt für Schritt bestätigt sich nun also, was die Untersuchungskommission „Volkswagen“ des Bundesverkehrsministeriums bereits 2016 andeutete: „Alle Hersteller verwenden Abschalteinrichtungen.“

Nach Auffassung von Dr. Späth & Partner und analog zum Dieselskandal Volkswagen stellt die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers dar, die zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller führt, aber auch einen Sachmangel begründet und Ansprüche gegen den Verkäufer auslöst, sofern noch keine Verjährung (in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs) eingetreten ist.

Geschädigte Besitzer von Daimler-Fahrzeugen sollten sich so schnell wie möglich bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte melden und im ersten Schritt prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Daimler AG übernimmt. Nach den jüngsten Entwicklungen sehen wir bessere Chancen denn je, Schadensersatz zu erstreiten oder sogar die Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangen zu können.

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