Ein weiterer Etappensieg gegen den Stuttgarter Hersteller: Die 20. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat der Daimler AG umfangreiche Darlegungspflichten auferlegt (Az. 20 O 36/19).
Entscheidungserhebliche Tatsachen, die üblicherweise von der Klagepartei dargelegt und bewiesen werden müssen, liegen regelmäßig in der Kenntnis- und Wissenssphäre des Herstellers. Naturgemäß kann ein Fahrzeugkäufer wenig oder nichts zu produktionsbedingten Einzelheiten und technischen Hintergründen sagen, das Gleiche gilt für interne Abläufe wie Verantwortlichkeiten und Befugnisse im Konzern. Aus diesem Grund lassen viele Gerichte Klagen gegen Daimler scheitern, da die meisten Kläger keine genauen Angaben zum System der Abgasrückführung, Motorsteuerung, Emissionskontrollsystem, Grad der temperaturbedingten Abschaltung usw. machen können.
Damit könnte jetzt Schluss sein: Die 20. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat festgestellt, dass Daimler zu diesen Fragen selbst vortragen muss, und dem Hersteller insoweit eine umfangreiche sekundäre Darlegungslast auferlegt. Auch muss Daimler vortragen, warum Software-Updates angeboten werden und welche Auswirkungen diese auf die Abgasrückführung haben. Diese Verfügung legt nahe, dass – nachdem bereits die 23. Kammer des LG Stuttgart zahlreiche Urteile gegen Daimler verkündet hatte – auch die 20. Kammer die Vorwürfe gegen den Stuttgarter Autobauer sehr ernst nimmt.
Diese Ansicht wurde nun aktuell vom Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt: Diese umfangreiche sekundäre Darlegungslast des Herstellers bejaht inzwischen auch der 3. Senat des OLG Stuttgart (Az. 3 U 101/18, Hinweis vom 08.05.2019). Anders als von einigen Anwälten behauptet handelt es sich dabei aber nicht um eine Urteil des OLG Stuttgart.
Damit steigen die Chancen der betroffenen Eigentümer, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen.
Unsere von „Finanztipp“ empfohlene Berliner Kanzlei, die hunderte Mercedes-Kunden berät, seit Ende 2017 mehr als 80 Klagen gegen die Daimler AG führt und derzeit nahezu täglich neue Mandate annimmt, ist hocherfreut über diese Rechtsprechung, da sich nun die Erkenntnis durchzusetzen scheint, dass nicht nur Volkswagen, sondern auch Daimler die Autokäufer flächendeckend, systematisch und bewusst getäuscht hat und dass es insofern auch nicht darauf ankommt, ob die betroffenen Fahrzeuge einem von Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf unterliegen oder nicht.
Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz tätig und spezialisiert auf Großverfahren gegen namhafte Gegner. Seit August 2017 vertreten wir etwa 400 Daimler-Geschädigte. Seitdem nehmen wir wöchentlich mündliche Verhandlungen vor allen deutschen Landgerichten wahr und konnten als eine der ersten und wenigen Kanzleien in Deutschland ein Urteil gegen Daimler (Landgericht Flensburg vom 18 April 2019, Az. 3 O 48/18) erstreiten.