MERCEDES ABGASSKANDAL DEUTSCHLAND

Der Mercedes Abgasskandal ist inzwischen auch bei Mercedes-Benz angekommen. Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlung gegen Daimler bekannt gegeben. Die Behörden sind der Ansicht, dass Diesel-Fahrzeuge von Mercedes mehr Stickoxide ausstoßen als erlaubt.

Um was geht es genau?

Medienberichten der letzten Tage zufolge wurde mitgeteilt, dass demnächst 3 Millionen Dieselfahrzeuge zurückgerufen werden sollen und ein Software-Update in den Werkstätten ausgeführt werden soll.

Um welche Motorenmodelle und Fahrzeuge geht es?

Es geht Medienberichten zufolge um Fahrzeuge mit den zwei Motorenmodellen OM 642 und OM 651, die zwischen 2008 und 2016 verkauft worden sind. Problematisch ist, dass beide Motorenfamilien über fast alle Mercedes-Baureihen gestreut wurden. Sie kommen also von der A- bis zur S-Klasse und auch im Sprinter zum Einsatz.

Soll ich das Software-Update ausführen lassen oder nicht?

Etliche Mercedes-Fahrer dürften in der nächsten Zeit mit der Aufforderung angeschrieben werden, in einer Vertragswerkstatt ein Software-Update durchführen zu lassen. Dabei soll die Motorelektronik der Autos so umprogrammiert werden, dass die Dieseltriebwerke weniger Stickoxide ausstoßen.

Dabei stellt sich für betroffene Mercedes-Fahrer die Frage, ob sie das Software-Update überhaupt durchführen lassen sollen oder auch nicht.

In der Fachbranche ist es nämlich umstritten, ob ein einfaches Software-Update zur Behebung der Mängel ausreichend ist oder nicht bei einem solchen Software-Optimierung andere Pkw-Eigenschaften negativ beeinflusst wie etwa der sog. AdBlue-Verbrauch.

Was kann ich als Betroffener tun?

Der gegenwärtige Abgasskandal ist grundsätzlich kein neues Thema.

Er hatte vor einiger Zeit mit dem sog. „VW-Abgasskandal“ begonnen.

Inzwischen liegen in der Angelegenheit diverse Gerichtsurteile in Sachen dieses „VW-Abgasskandals“ vor, die den Käufern der betroffenen Fahrzeuge teilweise sogar das Recht zusprechen, das mangelhafte Auto gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben oder aber ein gleichartiges neues KFZ zu fordern. Mercedes-Fahrer sollten also nicht zögern, ihre Rechte zu überprüfen.

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Dr. Späth und Partner Rechtsanwälte mbB sind eine seit dem Jahr 2002 – und somit seit 15 Jahren – auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, Kartellrecht sowie Schadensersatzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Standorten in Berlin und Hamburg.

Gerne führen wir für Sie eine kostenlose Erstprüfung durch, ob und inwieweit der Kauf Ihres KFZ rückabgewickelt werden kann oder ob Ihnen sonstige Rechte wie z.B. Mängelrechte zustehen.

Wir weisen Betroffene darauf hin, dass in vielen Fällen auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt.

Zögern Sie daher nicht, um Ihre Rechte überprüfen zu lassen.

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