Daimler gerät im Abgasskandal immer mehr in Bedrängnis, nachdem nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-693/18 nochmals klar gestellt hatte, dass ein Hersteller keine Abschalteinrichtung verwenden darf, die im Zulassungsverfahren die Leistung des Emissionskontrollsystems beeinflusst. Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung des Motors rechtfertige eine solche Abschalteinrichtung nicht, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin hinweist.
Das EuGH-Urteil betrifft prinzipiell alle Hersteller, die Abschalteinrichtungen verwenden und stellt fest, dass auch so genannte „Thermofenster“ unzulässig sind, die die Abgasrückführung nur in einem bestimmten Temperaturbereich (z.B. zwischen 15 und 30 Grad Celsius) voll aktivieren und außerhalb dieses Bereichs einschränken. Diese bei Fahrzeugherstellern leider völlig gängige Praxis wird nun für rechtswidrig erklärt, was auch Hersteller wie Daimler immer mehr treffen könnte.
Gerade mit dem neuen BGH-Urteil erhalten betroffene Daimler-Kunden nach Ansicht von Dr. Späth & Partner weiteren erheblichen Rückenwind, denn nachdem bereits diverse Landgerichte Daimler verurteilt hatten, hatten nun mit den Oberlandesgerichten Naumburg und Köln auch zwei Oberlandesgerichte Daimler zum Schadensersatz verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen. Auch hiermit sollten sich die Chancen für betroffene Daimler-Kunden weiter erhöhen, um Schadensersatz durchzusetzen.
Für rechtsschutzversicherte Daimler-Kunden stellen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage bei kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung, viele RS-Versicherungen übernehmen die Kosten für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren.
Betroffene Daimler-Kunden oder Kunden anderer Hersteller können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 18 Jahren, im Bank-,Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.