Im Daimler-Abgasskandal hatte inzwischen ein weiteres Oberlandesgericht, nämlich das Oberlandesgericht Köln, in einer vermutlich noch nicht rechtskräftigen Entscheidung mit dem AZ. 7 U 35/20 die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt, weil nach der Rechtsansicht des OLG im dortigen Mercedes 250D eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde.
Damit hatte schon ein zweites OLG in kurzer Zeit Daimler zum Schadensersatz verurteilt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin, die bereits mehrere hundert Daimler-Kunden vertritt, hinweist.
Denn einem Urteil des OLG Naumburg vom 18.09.2020 mit dem Az. 8 U 8/20, das vermutlich noch nicht rechtskräftig ist, verurteilte dieses ebenfalls bereits die Daimler AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Auch Dr. Späth & Partner konnten bereits zwei positive Urteile gegen die Daimler AG erstreiten, einmal vor dem LG Flensburg mit dem Az. 3 O 48/18 (noch nicht rechtskräftig) sowie LG Berlin, 3 O 203/19 (noch nicht rechtskräftig), beide Urteile unter Abzug von Nutzungsersatz.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg, ist das ein Zeichen dafür, dass sich die Rechtsprechung in Sachen Daimler AG zu Gunsten betroffener Käufer zu drehen scheint und betroffene Daimler-Fahrer sollten nicht mehr länger warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Denn betroffene Daimler-Kunden sollten unbedingt daran denken, dass schlimmstenfalls bereits zum JahresEnde 2020, und somit in wenigen Wochen, Verjährung eintreten könnte, nämlich aus dem Grund, dass ab Bekanntwerden des Dieselskandals bei Daimler und somit eventuell schon im Jahr 2017, die Verjährung zu laufen begonnen haben könnte, weil der Kunde dann Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger gehabt haben könnte.
Betroffene Daimler-Kunden (und auch Käufer von KFZ anderer Hersteller) haben also unter Umständen nur noch wenige Wochen Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Dabei übernehmen Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen die Daimler AG (oder andere Hersteller, die vom Dieselskandal betroffen sind) und auch Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung.
Für Kunden, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, gibt es auch oftmals -sofern das KFZ betroffen ist- die Möglichkeit, dass ein Prozessfinanzierer die Kosten für ein Klage-Verfahren übernimmt.
In diesen Fällen kann der Kunde oftmals völlig ohne Kostenrisiko klagen und muss dann nur im Erfolgsfall eine prozentuale Erlös-Beteiligung an den Prozessfinanzierer bezahlen.
Betroffene Daimler-Kunden sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht mehr warten, sondern umgehend tätig werden.
Betroffene Daimler-Käufer, aber auch Käufer anderer Hersteller, die ebenfalls vom Dieselskandal betroffen sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.