In einem ersten oberlandesgerichtlichen Urteil vom 18.09.2020 mit dem Az. 8 U 8/20, das vermutlich noch nicht rechtskräftig ist, verurteilte nun das Oberlandesgericht Naumburg den Hersteller Daimler AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits mehrere hundert betroffene Fahrer vor allem des Motors OM 651 und OM 642 auch gegen die Daimler AG vertreten, (das Urteil vor dem OLG Naumburg wurde von einer anderen Kanzlei erstritten), sind das gute Nachrichten und betroffene Daimler-Fahrer sollten nicht mehr länger warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Für zahlreiche Daimler-Kunden wird es nämlich immer "ungemütlicher", denn so hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor kurzem erneut einen Rückruf für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet. Und wieder steht diese Rückrufwelle im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem, die das KBA für rechtswidrig hält, was den betroffenen Kunden in die Hände spielen könnte, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hinweist.
Seit dem Urteil des BGH vom 25.05.2020 gegen Volkswagen (Az. VI ZR 252/19) ist nun höchstrichterlich geklärt, dass Hersteller, die bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen verbauen, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haften können, wenn sie diese Funktionen im Zulassungsverfahren nicht offen legen und sich auf diese Weise eine Zulassung erschleichen, die sie nicht hätten erhalten dürfen.
Auch Dr. Späth & Partner konnten bereits zwei positive Urteile gegen die Daimler AG erstreiten, einmal vor dem LG Flensburg mit dem Az. 3 O 48/18 (noch nicht rechtskräftig) sowie LG Berlin, 3 O 203/19 (noch nicht rechtskräftig), beide Urteile unter Abzug von Nutzungsersatz.
Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung, oftmals übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Klageverfahren.
Auch nicht rechtsschutzversicherte Kunden können prüfen lassen, ob ein Prozessfinanzierer die Kosten für ein Verfahren übernimmt.
Doch Achtung: Betroffene Daimler-Kunden sollten unbedingt umgehend tätig werden, denn widrigstenfalls könnte bereits Ende 2020 Verjährung eintreten, nämlich aus dem Grund, dass ab Bekanntwerden des Dieselskandals bei Daimler eventuell schon die Verjährung zu laufen begonnen haben könnte. Dies könnte bereits, was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, bereits 2017 der Fall gewesen sein, nämlich Kenntnis oder grob fahrlässige Kenntnis des Schadens und Schädigers beim Kunden, so dass in diversen Fällen bereits Ende 2020 Verjährung eintreten könnte.
Betroffene Daimler-Kunden sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht mehr warten, sondern umgehend ihre Ansprüche geltend machen.
Betroffene Daimler-Kunden, aber auch Kunden anderer Hersteller können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.