Das Landgericht Ingolstadt hatte vor kurzem mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 07.08.2020 mit dem Az. 41 O 1745/18 die Klage des Rechtsdienstleisters MyRight, der sich die Forderungen von ca. 2.800 Audi-Käufern -im konkreten Fall ging es um KFZ mit den VW-Vierzylindermotoren vom Typ EA 189- abtreten ließ, abgewiesen.
Das LG Ingolstadt war der Ansicht, dass die Abtretungsvereinbarungen nichtig waren, weil sie die Autokäufer unzumutbar benachteiligen würden (siehe Urteil vom 07.08.2020, Az. 41 O 1745/18). MyRight hatte angekündigt, wahrscheinlich Berufung einzulegen.
Dies ist eine schwere Schlappe für Kunden, die ihre Forderungen abgetreten hatten und zeigen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, dass derartige Abtretungsmodelle nicht unerhebliche Risiken bergen, die sich nun verwirklicht haben, denn in dem konkreten Fall kam das Gericht gar nicht mehr dazu, zu prüfen, ob die Ansprüche der Kunden nun bestehen oder nicht, sondern hatte die Klage bereits wegen der nach Ansicht des Gerichts fehlerhaften Abtretung abgewiesen.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ist für viele Kunden der Weg der Einzelklage deutlich viel versprechender, denn Audi-Käufer des VW-Vierzylindermotors EA 189 haben nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten grundsätzlich gute Schadensersatzchancen, weil es sich hierbei um den EA189-Motor um den Motor handelte, der auch im VW-Skandal schon betroffen war und bei dem die Musterfeststellungsklage vor kurzem beendet wurde.
Kunden, die in den beschriebenen Abtretungsmodellen geklagt haben, können nach Ansicht von Dr. Späth & Partner prüfen, ob ein Wechsel in eine Einzelklage und der eventuelle Ausstieg aus einem Abtretungsmodell möglich ist.
Dabei sollten Kunden, die im Abtretungsmodell klagen, auch immer prüfen, dass eventuell Verjährung eintreten könnte, denn sollte in den nächsten Instanzen die grundsätzliche Nichtigkeit/Unwirksamkeit der Abtretungen bestätigt werden, was nach gegenwärtigem Stand durchaus möglich ist, so könnte für Kunden das Problem bestehen, dass dann bereits die Verjährung ihrer Ansprüche eingetreten sein könnte und sie nicht mehr in der Lage sind, ihre -oftmals berechtigten- Ansprüche dann weiter zu verfolgen.
Kunden, die eine Einzelklage durchführen wollen, können hierbei oftmals auf die Hilfe von spezialisierten Prozessfinanzierern setzen, die oftmals Fälle in Form einer Einzelklage für den jeweiligen Käufer finanzieren, so dass dieser kein Prozesskostenrisiko hat und nur im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Erlösen, in der Regel zwischen 25-35 % , an den Prozessfinanzierer "abgeben" muss.
Audi-Käufer/Fahrer mit dem VW-Vierzylinder EA 189, aber auch mit anderen Audi-Modellen, die mit einem 3- oder 4-Liter-Motor ausgestattet sind, und ihre Forderung in Form einer Einzelklage durchsetzen wollen, können ihre Ansprüche gerne prüfen lassen.
Betroffene Audi-Käufer, aber auch Käufer von KFZ anderer Hersteller, die vom Dieselskandal betroffen sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind und bereits hunderte Geschädigte in Sachen Dieselskandal vertreten.