10.09.2020:Rückruf S-Klasse

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, diesmal bei den Mercedes-Modellen der S-Klasse S 350 Blue Tec, S 350 d, S 350 Blue TEC 4 Matic und S 350 d 4Matic, Mercedes muss nun einen Rückruf für diese Modelle herausgeben.

In diesen Mercedes-Modellen ist der Motor OM642 eingebaut, bei dem sich eine Abschalteinrichtung in Form eines "Thermofensters" befindet.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg raten betroffenen Daimler-Kunden, intensiv überprüfen zu lassen, ob ein sog. Software-Update aufgespielt werden sollte oder nicht, denn dieses kann zu weiteren Problemen am Motor führen, wie geringerer Haltbarkeit, höherem Verbrauch etc.

Stattdessen sollten betroffene Daimler-Kunden nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB intensiv ihre möglichen Schadensersatzmöglichkeiten gegen Daimler prüfen, da der Schaden der Kunden gerade bei den teureren S-Klasse-Modellen beträchtlich sein kann.

Nach dem Urteil des BGH vom 25.05.2020 gegen VW (Az. VI ZR 252/19) ist nun höchstrichterlich geklärt, dass Hersteller, die bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen verbauen, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haften können, wenn sie diese Funktionen im Zulassungsverfahren nicht offen legen und sich auf diese Weise eine Zulassung erschleichen, die sie nicht hätten erhalten dürfen. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ist wahrscheinlich, dass der BGH auch im Fall Daimler genauso entscheiden wird.

Der Kunde kann grundsätzlich verlangen, den Kaufpreis zurück zu erhalten gegen Abzug von Nutzungsentschädigung, d.h., unter Anrechnung der bisher gefahrenen Kilometer.

Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner vertreten bereits seit Mitte 2017 betroffene Dieselskandal-Kunden und verklagen in hunderten von bundesweiten Verfahren Hersteller wie Daimler auf Schadensersatz und konnten bereits zwei positive Urteile gegen Daimler erstreiten, einmal vor dem LG Flensburg mit dem Az. 3 O 48/18 (noch nicht rechtskräftig) sowie LG Berlin, 3 O 203/19 (noch nicht rechtskräftig), beide Urteile unter Abzug von Nutzungsersatz.

Auch die Finanzierung eines Rechtsstreits ist für betroffene Daimler-Dieselskandal-Kunden oftmals gesichert:

Dr. Späth & Partner ist es in vielen Fällen inzwischen gelungen (hier wird gerne für Kunden eine kostenlose Anfrage an dessen RS-Versicherung gestellt), Rechtsschutzversicherungen zum Kostenschutz für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren gegen den Hersteller wie z.B. Daimler zu bewegen.

D.h., in Fällen, in denen die Rechtsschutzversicherung Kostenschutz übernimmt, kann der betroffene Kunde völlig ohne Kostenrisiko seine Ansprüche vor Gericht verfolgen.

In anderen Dieselskandal-Fällen, in denen keine Rechtsschutzversicherung besteht, sind Prozesskostenfinanzierer oftmals dazu bereit, die Kosten für ein Klageverfahren für den Kunden zu übernehmen und lediglich im Erfolgsfall müssen die Kunden dann vom erstrittenen Betrag dann einen bestimmten Prozentsatz vom Erlös an den Prozessfinanzierer -in der Regel zwischen 25-33 %- abtreten.

Auch hier kann der betroffene Dieselskandal-Kunde also völlig ohne Kosten-Risiko seine Ansprüche weiter verfolgen.

Betroffene Mercedes-Kunden, aber auch Kunden anderer Hersteller können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.

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