08.02.2021: Daimler scheitert mit Widersprüchen gegen Rückrufe im Abgasskandal

1,4 Millionen Rückrufe europaweit, über 500.000 allein in Deutschland Daimler hatte eine illegale Abgastechnik benutzt und musste sie nach verpflichtender Aufforderung durch das Kraftfahrtbundesamt zurückrufen. Die Daimler AG hatte sich von Anfang an gegen diese Rückrufe zur Wehr gesetzt. Nun wurden sämtliche Widersprüche zurückgewiesen. Dr. Späth, im Abgasskandal engagierter Rechtsanwalt aus Berlin: „Für laufende und zukünftige Schadenersatzverfahren gegen die Daimler AG ist das ein gutes Signal!“ Der erfahrene Anwalt geht davon aus, dass Rückrufe vor deutschen Landgerichten grundsätzlich als Manipulationsnachweis gewertet werden: „Nun sind die Rückrufe amtlich!“ Allerdings kann Mercedes noch vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bescheide klagen.

Die Rückrufe hatte nahezu alle Modelle der Schadstoffklassen 5 und 6 der Baujahre 2008 bis 2018 getroffen – die A-Klasse wurde ebenso zurückgerufen wie die Geländewagen, SUVs oder die prestigeträchtige S-Klasse

Daimler hält die Funktionen nachwievor für zulässig und hatte gegen alle Bescheide Widerspruch eingelegt. Allerdings hatten die Widersprüche keine aussetzende Wirkung und die geforderten Maßnahmen mussten umgesetzt werden.

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