10.02.2021: Rechtskräftiges EA288-Urteil

Auch wenn die Volkswagen AG es gerne anders darstellt – Schadensersatzklagen im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 haben gute Aussichten auf Erfolg. Nach einer Reihe von Landgerichten hat mit dem OLG Köln nun auch erstmals ein Oberlandesgericht VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20). Das OLG Köln entschied mit Urteil vom 19. Februar 2021, dass VW bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.

Der Motor EA 189 ist durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt geworden. Der EA 288 ist das Nachfolgemodell und wird ebenfalls bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. Den Abgasskandal konnte VW auch mit dem neuen Motor nicht abschütteln, wie u.a. das Urteil des OLG Köln zeigt.

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seinem nicht genauer genannten Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 geltend gemacht. Er trug vor, dass die Motorsteuerungssoftware erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde, so dass dann der Emissionsausstoß reduziert werde. Im realen Straßenverkehr steige der Abgasausstoß wieder an.

Die VW-Anwälte waren der Verhandlung vor dem OLG Köln am 12. Februar 2021 ferngeblieben. Das OLG betrachtete den Vortrag des Klägers, dass VW in dem Motor eine prüfstandoptimierte Umschaltlogik, vergleichbar wie bei den Motoren des Typs EA 189, eingebaut hat, daher als unstreitig und zugestanden. Es entschied mit Versäumnisurteil, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet sei. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs bzw.  Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware sei grundsätzlich geeignet, den Käufer zu täuschen, führte das OLG Köln aus. Dies sei auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Abgasmanipulationen beim Motor EA 189 bestätigt. Der BGH hatte hier mit Urteil vom 25.05.2020 entschieden, dass sich VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19).

Nach einer Reihe von Landgerichten hat nun auch ein Oberlandesgericht VW zu Schadenersatz bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 verurteilt. Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen.

Die Kanzlei Dr. Späth und Partner hat schon zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal erfolgreich vertreten.

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